Winter

Räum- und Streupflicht: was Eigentümer in Bayern wissen müssen

Die Pflicht liegt beim Eigentümer, beginnt früher als die meisten denken — und lässt sich übertragen.

Der Winterdienst ist die einzige Hausmeisterleistung, bei der es nicht nur um Ordnung geht, sondern um Haftung. Deshalb lohnt es, die Grundlagen zu kennen, bevor der erste Schnee liegt.

Wer muss räumen?

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Gemeinde. Die meisten bayerischen Gemeinden übertragen sie per Satzung auf die Anlieger, also auf die Grundstückseigentümer. Was genau gilt, steht in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung Ihrer Gemeinde — die Formulierungen unterscheiden sich von Ort zu Ort, gerade bei der Breite und den Zeiten.

Ab wann und bis wann?

Üblich ist werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Entscheidend ist: Die Pflicht endet nicht mit einem einzigen Durchgang. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden, solange es zumutbar ist.

Wie breit und womit?

Verbreitet ist eine Räumbreite von etwa einem Meter bis anderthalb Metern, sodass zwei Personen aneinander vorbeikommen. Gestreut wird bei Glätte mit abstumpfendem Material — Splitt oder Sand. Streusalz ist in vielen Gemeinden auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt, mit Ausnahmen für Treppen und Gefällestrecken. Auch das steht in der örtlichen Satzung.

Übertragung auf Mieter oder Dienstleister

Beides ist möglich. Auf Mieter lässt sich die Pflicht über den Mietvertrag übertragen, wobei der Eigentümer eine Kontrollpflicht behält. Auf einen Dienstleister lässt sie sich vertraglich übertragen — dann kommt es auf drei Dinge an:

  • eine schriftliche Vereinbarung über Umfang, Flächen und Zeiten,
  • ein Dienstleister, der das tatsächlich leisten kann,
  • eine Dokumentation der Einsätze, damit im Streitfall belegt ist, wann geräumt wurde.

Der letzte Punkt wird oft weggelassen und ist im Ernstfall der wichtigste.

Hinweis: Das ist eine praxisnahe Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls und der Haftungsfrage fragen Sie bitte einen Anwalt.

Ein praktischer Hinweis zur Planung

Wintertouren müssen räumlich zusammenhängen, damit alle Adressen vor sieben Uhr fertig sind. Deshalb sind sie im Herbst voll. Wer im September oder Oktober anfragt, kommt unter. Beim ersten Schnee ist die Tour meistens vergeben — das ist kein Verkaufsargument, sondern Arithmetik.

Kurzer Weg

Winterdienst anfragen

Wenn Sie es lieber machen lassen: sechs Schritte, dann melde ich mich zurück.