Winterdienst — Räum- und Streudienst nach Satzung

Gehweg, Zufahrt und Zugang geräumt und gestreut — nach der Satzung Ihrer Gemeinde, ohne dass Sie den Wecker stellen.

Saison
In der Regel Dezember bis März, Vertrag nach Absprache
Pflicht
Liegt beim Eigentümer, lässt sich aber übertragen
Buchung
Am besten im September, dann sind Touren noch frei
Schneeschaufel im Neuschnee auf einem geräumten Weg

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer und ist in der Satzung der Gemeinde geregelt. Sie beginnt früh — üblicherweise werktags ab sieben Uhr, sonntags später — und gilt bis in den Abend. Wer verreist, berufstätig oder nicht mehr gut zu Fuß ist, kann sie auf einen Dienstleister übertragen. Das entlässt Sie nicht vollständig aus der Verantwortung, verschiebt aber die Ausführung und ist im Streitfall dokumentiert.

Ich fahre die Touren am Morgen, bei Bedarf mehrfach am Tag. Geräumt wird auf der nach Satzung erforderlichen Breite, gestreut wird mit abstumpfendem Material oder Salz, wo es zulässig ist. Streugut bringe ich mit.

Ein Hinweis zur Planung: Wintertouren werden im Herbst voll. Wer im September oder Oktober anfragt, kommt sicher unter. Im ersten Schnee ist die Tour meistens schon vergeben.

Was dazugehört

  • Gehweg, Zufahrt, Zugang und Stellplätze räumen
  • Streuen mit abstumpfendem Material oder Salz, wo zulässig
  • Räumbreite nach der Satzung Ihrer Gemeinde
  • Bei Dauerschneefall mehrere Durchgänge am Tag
  • Streugut wird gestellt
  • Auf Wunsch Dokumentation der Einsätze
  • Für Gewerbe auch Parkplätze und Anlieferzonen

Damit es klar ist: Dachlawinen und Schneelast auf dem Dach sind ein eigenes Thema. Wenn ich beim Räumen eine kritische Last sehe, melde ich es Ihnen.

Häufige Fragen zu Winterdienst

Bin ich mit einem Winterdienst aus der Haftung?

Die Pflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer, lässt sich aber wirksam auf einen Dienstleister übertragen. Wichtig sind eine klare schriftliche Vereinbarung über Umfang und Zeiten sowie die Dokumentation der Einsätze. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall fragen Sie bitte einen Anwalt — das darf ich nicht beurteilen.

Wann muss ich buchen?

Am besten im September oder Oktober. Die Touren müssen räumlich zusammenpassen, damit alle rechtzeitig dran sind. Ab dem ersten Schnee sind sie meist vergeben.

Wird auch an Wochenenden und Feiertagen geräumt?

Ja, die Pflicht gilt auch dann, nur mit späterem Beginn. Das wird im Vertrag festgehalten.

Kurzer Weg

Winterdienst anfragen

Beim Angebotsweg ist Winterdienst schon vorausgewählt. Sie sagen noch Umfang, Zeitpunkt und Ort — dann bekommen Sie einen Festpreis.